Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autowelt GmbH zum Gebrauchtwagenkauf über superdeal.at

1. Allgemeines

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Autowelt GmbH, Salzburger Straße 1, 5162 Obertrum (nachfolgend kurz auch Verkäuferin genannt), außer es wäre im Einzelfall eine gesonderte anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen worden.

1.2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Käufers oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Käufern schriftlichen - Zustimmung. Geschäftsbedingungen der Käufer werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich von der Firmenleitung bestätigt werden.

1.3. Mit der Abgabe seiner Registrierung bzw. mit der Online-Zeichnung des Kaufvertrages anerkennt der Käufer ausdrücklich nachstehende schriftlich festgehaltenen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Die im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Bankkonto der Verkäuferin geleistet werden.

2.2. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Hauptrefinanzierungszinssatz der EZB, sowie die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart.

2.3. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist er berechtigt, seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben und zwar für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Verkäuferin und für Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von der Verkäuferin anerkannt worden sind. Darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

3. Liefertermin

3.1. Die Auslieferung des Fahrzeugs erfolgt nach Terminvereinbarung bis maximal 14 Tage nach vollständigem Zahlungseingang. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von 2 Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.2. Hat die Verkäuferin den Käufer verständigt, dass das bestellte Kraftfahrzeug zur Abholung bereitsteht und die Zahlung eingegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug binnen 14 Tagen ab Verständigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Verkäuferin berechtigt, eine angemessene Standgebühr (7,- € / Tag) zu verrechnen. Ebenso gehen danach die mit dem Besitz des Fahrzeuges verbundenen Lasten und Gefahren auf den Käufer über. Nach diesem Zeitpunkt haftet die Verkäuferin bei Beschädigungen des Fahrzeuges nur mehr für den Fall groben Verschuldens.

4. Auflösung des Kaufvertrages

4.1. Erfüllt eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht, kann der jeweils andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

4.2. Für den Fall des Rücktrittes der Verkäuferin vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt ist die Verkäuferin berechtigt, Schadenersatz zu fordern. Dies zumindest in Höhe von 10% des Kaufpreises.

4.3. Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch die Verkäuferin hat diese eine allfällige Anzahlung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen binnen einer Frist von 8 Tagen an den Käufer zurückzubezahlen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Der Kaufgegenstand inklusive Typenschein verbleibt für den Fall, dass das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung an den Käufer ausgefolgt wird, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zinsen, Kosten, etc.) im Eigentum der Verkäuferin.

5.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das im Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin stehende Fahrzeug zu treffen. Insbesondere darf der Käufer dieses nicht weiterverkaufen, sicherungsweise übereignen oder verpfänden. Von Zugriffen Dritter hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.3. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollinhaltlich nach, kann die Verkäuferin den Eigentumsvorbehalt geltend machen. Die Käuferin hat diesfalls das Kraftfahrzeug und den Typenschein auf eigene Kosten und Gefahr an die Verkäuferin zurückzustellen. Die Verkäuferin ist weiters berechtigt, sich selbst den Besitz an ihrem Kraftfahrzeug und dem Typenschein zu verschaffen. Für den Fall der berechtigten Einziehung des Fahrzeuges durch die Verkäuferin verzichtet der Käufer auf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist diesfalls auch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten. Der Einzug der Sache erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.

6. Gewährleistung und Produkthaftung

6.1. Im Fall der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer, hat dieser Zug um Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises samt den gesetzlichen Zinsen vom Zahlungseingang des Kaufpreises an, eine angemessene Abgeltung für die Benutzung des Kraftfahrzeuges zu leisten. Diese Abgeltung ist auf den Verbrauchernutzen abzustellen, nach dem die Abgeltung für die Benutzung des Fahrzeuges insbesondere anhand der Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges zwischen Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe) bzw. im Fall der Ablehnung der Wandlung dem Tag der Ablehnung bemessen wird.

6.2. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beginnt mit der Übergabe des Kraftfahrzeuges an den Käufer.

6.3. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden durch eine allfällige Garantie nicht beschränkt.

6.4. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls der Gewährleistungsanspruch erlischt.

6.5. Gewährleistungs- oder Kulanzreparaturen sind ausschließlich von uns durchzuführen. Rechnungsabzüge aufgrund von Arbeiten anderer Firmen werden von uns nicht anerkannt.

6.6. Behebungen eines vom Käufer behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Käufer behauptenden Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Käufers zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Käufers unberechtigt, ist der Käufer verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

6.7. Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

6.8. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Käufer bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens acht Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Käufer zu unterlassen , soweit dies nicht unzumutbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Sind Mängelbehauptungen des Käufers unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

6.9. Den Käufer trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

6.10. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Diese angeführten Haftungsbeschränkungen gelten für Verbraucher nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden. Gegenüber unternehmerischen Käufern ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Käufer – zufügen.

6.11. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Käufer oder nicht von uns beauftragten Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

7. Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher

7.1. Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und hat er seine Vertragserklärung weder in den von der Verkäuferin für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er vom Vertrag binnen einer Frist von 14 Tagen zurücktreten. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieses Kaufvertrages, der eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.

7.2. Das Rücktrittsrecht ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet.

7.3. Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes Verbraucher und liegt ein Fern- oder Auswärtsgeschäft im Sinn des FAGG vor und handelt es sich beim Kaufobjekt um ein Lagerfahrzeug, d.h. ein Fahrzeug, das nicht nach den Wünschen des Kunden konfiguriert bzw. hergestellt wurde, steht diesem überdies ebenfalls ein Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des FAGG zu. Dieses Rücktrittsrecht ist längstens binnen einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe des Fahrzeugs geltend zu machen. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erklären. Die Verkäuferin stellt dem Kunden dafür das beiliegende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.

7.4. Tritt der Verbraucher nach den vorgenannten Bestimmungen vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug damit der Verkäufer den Kaufpreis samt den gesetzlichen Zinsen vom Zahlungseingang des Kaufpreises an, zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen; der Verbraucher das Kraftfahrzeug zurückzustellen und dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung des Kraftfahrzeuges zu leisten; diese Abgeltung hat er auf den Verbrauchernutzen abzustellen, dem die Abgeltung für die Benutzung des Fahrzeuges insbesondere anhand der Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges zwischen Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe) bemessen wird.

7.5. Ist die Rückstellung der vom Verkäufer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Verkäufer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

Die vorangehenden Absätze lassen etwaige Schadenersatzansprüche unberührt.

8. Sonstige Vertragsbestimmungen

8.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

8.2. Der Käufer erhält bei Vertragsabschluss eine Kopie des Kaufvertrages per email übermittelt, mit folgenden angeschlossenen Dokumenten: AGBs, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

8.4. Der Käufer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

8.5. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

8.6. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 5162 Obertrum.

8.7. Gerichtsstand gemäß Art. 23 EugVVO und § 88 JN für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Käufer ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz in 5162 Obertrum örtlich und sachlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher gemäß Artikel 23 EuGVVO, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat.